Die Mietsteigerung ist eine Erhöhung in bestimmten Abständen in den Mietgebühr des Leasingobjekts einfließen. Die Mietsteigerung wird selbständig zwischen Partei der Mietvertrag bestimmen können. Aber andererseits diese Mietsteigerung darf jedoch für den Verlängerungszeitraum die Veränderungsrate gemäß den Zwölfmonatsdurchschnitten des Verbraucherpreisindizes des vorangegangenen Mietjahres nicht überschreiten. Wenn die Mieterhöhung im Mietvertrag nicht geregelt ist, können die Parteien vor Gericht anrufen. Dabei darf der erhöhte Mietpreis die Veränderungsrate nach den Zwölfmonatsmitteln des Verbraucherpreisindizes des vorangegangenen Mietjahres nicht überschreiten. Darüber hinaus wird die erhöhte Miete nach der Billigkeit unter Berücksichtigung des Zustands des Mietobjekts ermittelt. In Anbetracht der wirtschaftlichen Lage des Landes und der hohen Inflationsrate wurde das türkische Obligationenrecht um einen vorübergehenden Artikel ergänzt und die Mieterhöhungsrate begrenzt.
Nach dem vorübergehenden Artikel, der im Amtsblatt vom 11.06.2022 im türkische Obligationenrecht vorgelegen wurde, gilt die zwischen 11.06.2022 und 1/7/2023 getätigte Abrede über die Erhöhung der Mietgebühr, sofern diese Abrede 25 % des Mietpreises des vorangegangenen Mietjahres nicht übersteigt. Wenn die Veränderungsrate des Verbraucherpreisindizes des vorangegangenen Mietjahres unter 25 % im Vergleich zu den Zwölfmonatsdurchschnitten liegt, gilt die Veränderungsrate. Dieser Grundsatz wird vom Mietvertrag, der für mehr als ein Jahr ist, appliziert. Die Verträge, die diese Sätze überschreiten, sind in Bezug auf die Übermenge hinfällig. Dieser Artikel ist in Kraft auch die Entscheidungen, die vom Richter gemäß Artikel 344 Absatz 2 zu treffen sind.
Wie in diesem vorübergehenden Artikel klar angegeben;
KULAT LAW FIRM